Werden TCM-Therapien von Versicherungen abgedeckt?

Die Leistungen sind private Dienstleistungen. Die Rechnung wird gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker „GebüH“ direkt an mich gezahlt. Nach § 4 Nr. 14 des UStG ist der Rechnungsbetrag umsatzsteuerfrei.
 
Mitglieder privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und/oder beihilfeberechtigte Patienten: 
Mitglieder privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Anspruch auf volle bzw. teilweise Erstattung ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Die Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen beziehungsweise Tarifmerkmalen der Krankenkasse abhängig. Die Chen TCM Praxis übernimmt keine Garantie auf Erstattung durch die Krankenkasse / Zusatzversicherung.

Gesetzlich versicherte Patienten:
Ob Therapiemaßnahmen durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden, entscheiden die Krankenkassen unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. 

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